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Aktuelles


Republikaner verurteilen verlogene Debatte über Radikalenerlass

Die hessischen Republikaner haben die Landtagsdebatte über den vor 50 Jahren eingeführten sogenannten Radikalenerlass mit Empörung und Verbitterung verfolgt. Zwei Fraktionen - vor allem die der SPD - stellten die linksextremistischen Betroffenen als unschuldige Opfer dar und erweckten den Eindruck, man sei nur gegen sie vorgegangen.
Tatsächlich war der Radikalenerlass die notwendige Folge der Beamtengesetze, wonach alle Beamten für die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ein-treten müssen. Es könne nicht hingenommen werden, dass nun manche Politiker meinen, dies gelte nicht für Kommunisten und andere linke Verfassungsfeinde. Erst recht sei es unredlich, wenn dieselben Leute scharfe Maßnahmen gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde fordern.
Die Republikaner erinnern daran, dass in den neunziger Jahren in Hessen versucht wurde, mehrere Mitglieder ihrer Partei mittels Disziplinarverfahren aus dem Dienst zu entfernen. So gab es auf Anweisung des Innenministers Gerhard Bökel ( SPD ) Disziplinarverfahren gegen den damaligen Landesvorsitzenden, Regierungsdirektor Haymo Hoch, und zwei weitere Mitglieder des Landesvorstands, eine Studienrätin und einen Polizeibeamten.
Diese wurden erst beendet, nachdem Hoch in zwei gerichtlichen Instanzen gewonnen hatte. Allen drei Beamten wurden keine persönlichen Verfehlungen vorgeworfen, sondern ausschließlich ihre Mitgliedschaft in der Partei. Später entschied in anderen Verfahren so-gar das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Verfassungsfeindlichkeit der Republikaner nicht festgestellt werden könne, worauf die Partei aus den Verfassungsschutzberichten entfernt wurde. Es sei aber wohl kaum zu erwarten, dass Bökel jemals seine Schandtaten bereuen werde.
Solidaritätsbekundungen aus anderen Parteien wie insbesondere der SPD habe es damals nicht gegeben, sondern nur Hass und Verleumdung. Nun habe sich erneut mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass die SPD auf dem linken Auge blind sei.
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DIE REPUBLIKANER (REP)
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