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Aktuelles


Stadtverordnetenversammlung 24.1.2022

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen,
als exponierter Vertreter einer Partei für Recht und Ordnung hat das Grundgesetz der Bun­des­republik Deutschland einen besonderen Stellen­wert für mich - natürlich auch für Sie -.
Deshalb fällt es uns auch schwer, undifferenziert dieser Erklärung für Offen­heit, Respekt und Solidarität, zuzustimmen, zumal wir hier in Hanau von Demon­strationen mit Gewalt­aus­brüchen bisher verschont geblieben sind.
Die in dieser Resolution benannten gewalttätigen Aus­schrei­tun­­gen hat es bei uns nicht gegeben; die beteiligten Bürger haben vielmehr friedlich ihre Grundrechte der Meinungs- und der Demon­strationsfreiheit wahrgenommen.
Es ist unredlich, sie mit den Ereignissen etwa in Kassel und zuletzt in Bautzen in Verbindung zu bringen.
In unserem Grundgesetz sind 19 Artikel als Grund­rechte definiert und die sind von elementarer Bedeu­tung für ein funktionerendes Gemein­wesen, ohne die anderen 127 Artikel, die unsere, nach 1949 entstan­dene Demokratie stärkt und alle Bürgerinnen und Bürger schützen soll, geringer zu schätzen.
Im Kontext zu dieser Erklärung stehen natürlich die Artikel 5, die Meinungsfreiheit und eng damit ver­bunden der Artikel 8, die Ver­samm­­lungsfreiheit.
Ohne Wahrung und Verteidigung dieser Grund­rechte kann Demokratie nicht stattfinden, meinen wir und fühl­en uns da auch nicht alleine gelassen in dieser unserer Stadt und dar­über hinaus.
Was nun die ,,Montagsspaziergänge“ betrifft, die hier in einer Erklärung seitens des Kreis­ausschusses des Main-Kinzig-Kreises scharf verurteilt werden und teilweise gute Absichten in Gänze absprechen, darf ich einmal darauf hinweisen, insbesondere für die jüngeren Kolle­ginnen und Kollegen des Hauses, dass diese Art des Protestes keine Erfindung von Corona­leugnern, harten Impfgegnern oder nur ­Kritikern und Gegnern von Coronamaß­nahmen ist, sondern auch von denen praktiziert wurde, die jetzt diese Spazier­gänge als Bedrohung für unsere Demokratie aus­machen.
Die Bezeichnung „Spaziergang“ für eine unerlaubte, also nicht genehmigte Demonstration, hat ihren Ursprung schon vor 40 Jahren.
Ab 1982 gab es schon „Sonntagsspaziergänge“, zum Beispiel an der Betonmauer um das Bau­gelände der Start­bahn West.
Die Haltung, dass Gewalt erlaubt ist, wenn sie nur einem guten Zweck dient, setzt sich bis in die Gegenwart fort, siehe z.B. Hambacher Forst. Und die waren nicht immer gewaltfrei.
Wir sagen: Jede politische Gewalt muss scharf verurteilt werden.
Letztlich geht es darum, dass alle demokratisch beschlossenen Gesetze beachtet werden.
Was treibt denn die Menschen um, dass sie sich dazu entschließen in stillem Protest ihrem Unmut dar­über in die Öffentlichkeit zu tragen? Sie erkennen keine klaren und länderübergreifenden Maßnahmen, und dies schon seit 2020, um diese Pandemie wirksam zu bekämpfen. Dieser Tage hat der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff (CDU) die pande­mische Lage für beendet erklärt.
Fast zeitgleich warnt der Chef-Virologe, Herr Christian Drosten, nach dem schwächeren Verlauf von Omikron vor einer neuen Variante und dann ,,DeltaKron“ genannt.
Im Dezember 2021 setzt das OVG Nieder­sachsen Corona­verordnungen außer Vollzug und jetzt, am 19.1.2022, zieht der VGH Bayern nach, inden er auch Coronaverordnungen in Bayern außer Vollzug gesetzt hat.
Und sogar der MP von Bayern, Markus Söder kündigte Wider­stand gegen schärfere Coronaregeln an. Zu lesen am Wochenende in der Augsburger Allgemeinen.
Und wir hier in Hessen erschweren mit der neuen G2-plus-Regelung den Gastwirten und Hotel­betrie­ben das wirtschaftiche Überleben.
Noch unverständlicher wird es aber im Sport­betrieb, hier stellvertretend der Profi-Fußball.
Gestern spielte Hertha BSC gegen Bayern München in dem 75.000 Zuschauer fassenden Olympia­stadion vor zugelassenen 3.000 Zu­schauern. 150 Kilometer weiter, in Magdeburg, spielte der FC Magdeburg vor 15.000 Zu­schauern gegen den Tabellenletzten der 3. Fuß­ballliga, dem TSV Havelse.
Am kommenden Samstag dann, gegen den 1. FC Saar­brücken, werden es wohl noch mehr sein, bei einer Kapa­zität in der MDCC-Arena mit 25.800 Zuschauern.
Diese unterschiedliche Handhabungen hat auch etwas mit unserem föderalen System zu tun, was den Müttern und Vätern des Grund­gesetzes 1949 wichtig war, um einen Zentralstaat zu verhindern.
Nur verstehen muss man es gleichwohl nicht und womöglich der Covid-19-Virus mit seinen Mutationen auch nicht.
Ich denke, dass dieser Wirrwar oder gar Hilf­losigkeit hauptsächlich die Menschen in unserer Stadt montags spazieren gehen lässt, auch wenn die Jahreszeit dazu weniger ein­ladend ist.

Nun zu uns Försters, die heute, ohne den Dritten im Bunde, die Fraktion abbilden und Ihnen in aller Offenheit mitteilen, dass dieser Riss in der Gesellschaft auch nicht vor uns Halt gemacht hat. Während meine Frau mehr dem zugeneigt ist, was die Herren Drosten, Wieler oder Lauterbach und auch öffentlich vermittelt wird, höre ich mir gerne auch die Meinung anderer Wissen­schaftler an und da sind ja auch viele renommierte dabei, die an bekannten Instituten arbeiten oder an ebenso bekannten nationalen und internatio­nalen Uni­ver­sitäten lehren.
Das Dilemman dabei ist. Ich bin dann genau so schlau, wie vorher, ja, eher noch verwirrter.
Nun sind wir beide zu reif und zu abgeklärt, dass das unser harmonisches Innenverhältnis überstrapazieren könnte, obwohl die Diskus­sions­freudig­keit auch am Küchen­tisch oft ihre Fortsetzung findet.
Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass es doch jedem im Main-Kinzig, in unserer Stadt, überlassen bleiben möge, diese vom Kreisaus­schuss initiierte Erklärung zu unterzeichnen oder auch nicht.
Dazu bedarf es keines Stadtverordneten­beschlus­ses und deshalb beteiligen wir uns nicht an der nun folgenden Abstimmung.
Das mag keine parlamentarisch befriedigende Entschei­dung sein, gleichwohl halten wir sie für situationsbezogen für angemessen.

Ich danke Ihnen für Ihre Auf­merk­samkeit.
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DIE REPUBLIKANER (REP)
Landesverband Hessen

Herr Bert-Rüdiger Förster
Thüringer Straße 9
63456 Hanau-Steinheim
Telefon.: +49 6181 96267
Telefax.: +49 6181 96163