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Aktuelles


Republikaner fordern Revision gegen Darmstädter Schandurteil

Die hessischen Republikaner sind empört über das Urteil des Darmstädter Landgerichts, durch das ein 21-jähriger Mörder, der zum Zeitpunkt der Tat 20 war, nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt wurde. Dieses Urteil sei angesichts der beispiellosen Brutalität und Grausamkeit der Tat eine Verhöhnung des Opfers.
Der Täter hatte dem 89-jährigen Opfer mit einer massiven Ratsche den Schädel zertrümmert. Der alte Mann, der bis dahin gesund gewesen war und sich selbst versorgen konnte, starb nicht sofort, war aber nun verwirrt und bettlägerig. Er starb nach einen dreimonatigen Martyrium, abgemagert von 89 auf 60 Kilo. Es ging um ein paar hundert Euro, die der Täter raubte, um damit Kokain zu kaufen.
„Das Urteil ist symptomatisch für die totale Verkommenheit der hessischen Justiz.
Die verantwortlichen Richter müssten öffentlich an den Pranger gestellt werden“, so der Landesvorsitzende der Republikaner Bert-Rüdiger Förster. Es gehe immer nur darum, die Täter zu schützen, um die Opfer kümmere sich niemand. Besonders auffallend sei, dass die Strafkammer mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. Deshalb trage das hessische Justizministerium eine itverantwortung für das Schandurteil. Es hätte nämlich die Staatsanwaltschaft anweisen können, eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu beantragen. Nur die Gerichte seien unabhängig, nicht die Staatsanwaltschaften.
Es müsse endlich damit Schluss sein, dass Täter, die fast 21 Jahre alt sind, in der Regel nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das Gesetz sehe dies nur als Ausnahme vor. Im vorliegenden Fall könne der Mann damit rechnen, nach zwei Dritteln der Haft auf Bewährung entlassen zu werden, also nach 5 Jahren und 4 Monaten, abzüglich der Dauer der Untersuchungshaft. Er könne dann fröhlich durch die Welt spazieren und die dummen Richter verlachen. Die Republikaner fordern deshalb die Staatsanwaltschaft auf, gegen das Urteil eine auf das Strafmaß beschränkte Revision einzulegen. Falls nötig, müsse dazu das Justizministerium eine Anweisung geben.


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DIE REPUBLIKANER (REP)
Landesverband Hessen

Herr Bert-Rüdiger Förster
Thüringer Straße 9
63456 Hanau-Steinheim
Telefon.: +49 6181 96267
Telefax.: +49 6181 96163