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Aktuelles


4. Stadtverordnetenversammlung

TO 9.3) Istanbul-Konvention - REP-Fraktion - Förster

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
werte Kolleginnen und Kollegen,
das ist ein Antrag der Grünen, den wir gedenken zu unterstützen und warum wir dies tun wollen, will ich Ihnen nicht vorenthalten.
Als Partei von Recht und Ordnung hat der Rechtsgrundsatz ,,Pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden) einen hohen Stellenwert und darf nicht zum Spielball von Regierungen oder dessen Präsidenten werden, nur weil der Druck aus konservativen Kreisen sich erhöht hat.
Am 11. Mai 2011 haben die Mitgliedstaaten einem Gesetz des Europarates zugestimmt, das im Artikel 1 das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mani­festiert und das hat auch die türkische Regierung unterzeichnet. Immerhin hat das Werk rund 100 Seiten, in denen die Details und Ausführungsbestim­mungen auch eindeutig formuliert wurden, auch in türkisch.
Dass es dann bis zum 17. Juli 2017 bei uns dauerte bis der Bundespräsident Steinmeier, die Bundeskanzlerin Merkel und drei weitere Minister unterschrieben haben, erschließt sich mir nicht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das auch schneller geht, wie die jüngste Ver­gangenheit zeigte. Vielleicht hätte man einiges Leid verhindern können, wenn das alles etwas zügiger gegangen wäre.
Nun fiel es im März 2021 Herrn Erdogan ein, aus dieser Konvention, an der so lange gearbeitet wurde, sich zu verabschieden und diese Entscheidung zum 1. Juli 2021 wirksam werden zu lassen.
Proteste aus anderen Unterzeichnerstaaten gegen diese Entscheidung und auch in der Türkei selbst durch diverse Frauenverbände und der nur noch wenigen Freien Presse­organe, verhallen. Vermutlich füllen sich wieder verstärkt die Gefängnisse.
Alles was in der Begründung zu diesem An­trag seitens der Grünen angeführt wird, findet mit weniger Fallzahlen auch in Deutschland statt und die erschreckenden Zahlen haben auch etwas mit der verstärkten Zuwanderung aus Kultur­kreisen zu tun, wo dieses unsäg­liche Leid an Mädchen und Frauen an der Tagesordnung ist und nicht unter Strafe gestellt ist, im Gegensatz zur Europäischen Union, wobei hier eine Strafverfolgung und Aburteilung auch an Grenzen stößt.
Nehmen wir die Genitialverstümmelungen und das sind recherchierte Zahlen und keine REP-Fantasien.
Man geht davon aus, dass derzeit 70.000 betroffene Frauen in Deutschand leben. 17.700 Minderjährige sind gefährdet - fast doppel so viele wie noch vor drei Jahren (Quelle: Ärzteblatt).
In ganz Europa soll es eine halbe Million geben, der größte Teil in Frankreich, warum wohl?
Zwangsverheiratungen ist auch ein Thema, was die Würde der Mädchen und jungen Frauen betrifft und deren selbstbestimmtes Leben stark beschädigt und oftmals auch beendet.
Die polizeilichen Ermittlungen, die unvollkommen sind, denn es wird wohl nur ein kleiner Teil der Taten angezeigt, lesen sich so.
Immerhin waren es in 2020 77 Fälle in Deutsch­land, die angezeigt wurden. Der höchste Wert seit 2012. Da waren es ,,nur“ 56, die angezeigt und strafrechtlich verfolgt wurden.
Abschließend die ,,Ehrenmorde“, wobei nicht jeder Täter sein Motiv mit Verletzung seiner Ehre begründet.
Also 2020 sollen es in Deutschland 53 gewesen sein und in der Türkei waren es von 2015 bis 2020 unglaubliche 1.091 blühende Leben, die oft grausam ausgelöscht wurden.
Das weiß auch Herr Erdogan und deshalb ist es schon zynisch, dass das große und auch schöne Land aus der Istanbuler Konvention ausgetreten ist.
Die Forderung der Grünen sollte sich im Stellen­plan 2022/23 abbilden oder aus den jetzigen personellen Resourcen diesem Ansinnen schon ­früher gerecht werden.
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DIE REPUBLIKANER (REP)
Landesverband Hessen

Herr Bert-Rüdiger Förster
Thüringer Straße 9
63456 Hanau-Steinheim
Telefon.: +49 6181 96267
Telefax.: +49 6181 96163